Infos

Kosten

Die Höhe der Betreuungskosten wird in der Satzung des Landkreises Diepholz festgeschrieben und beträgt unabhängig vom Einkommen der Eltern je anerkannte Betreuungsstunde in der Woche 2,10 EUR. 

Die Eltern können bei der zuständigen Gemeinde einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Betreuung in Kindertagespflege stellen. 


Ansprechpartner: 

Kerstin Schnichels 

Telefon: 04252-391 316

E-Mail: kerstin.schnichels@bruchhausen-vilsen.de


Fachberaterin für Kindertagespflege

Die Fachberaterin Jasmin Uetrecht bespricht alle offenen Fragen und übernimmt:

  • Die Beratung von Eltern und Kindertagespflegeperson
  • Die Vermittlung von Betreuungsverhältnissen
  • Die Begleitung während der gesamten Dauer ( Ansprechpartnerin in allen Tagespflegebelangen)
  • Die Betreuung von Neuinteressenten/innen für diese Tätigkeit


Ansprechpartner:

Jasmin Uetrecht

Telefon: 04242 - 391 108

E-Mail: jasmin.uetrecht@bruchhausen-vilsen.de


Infektionsschutz

Als Grundsatzparagraph für den Infektionsschutz in Kindertagespflegen gilt der § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Hier werden zahlreiche ansteckende Erkrankungen aufgelistet. Für meldepflichtige Krankheiten sowie für die Wiederzulassungsrichtlinien nach ansteckenden Krankheiten gibt es eine bundesweite Regelung. 


Masernimpflicht

Eltern müssen nachweisen, dass ihr Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr oder vor Eintritt in die Kindertagespflege eine Impfung gegen Masern erhalten hat.