Ansprechpartner:
Kerstin Schnichels
Telefon: 04252-391 316
E-Mail: kerstin.schnichels@bruchhausen-vilsen.de
Die Fachberaterin Jasmin Uetrecht bespricht alle offenen Fragen und übernimmt:
Ansprechpartner:
Jasmin Uetrecht
Telefon: 04252 - 391 108
E-Mail: jasmin.uetrecht@bruchhausen-vilsen.de
Als Grundsatzparagraph für den Infektionsschutz in Kindertagespflegen
gilt der § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Hier werden
zahlreiche ansteckende Erkrankungen aufgelistet. Für meldepflichtige
Krankheiten sowie für die Wiederzulassungsrichtlinien nach
ansteckenden Krankheiten gibt es eine bundesweite Regelung.
KI-generiert
Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Masern-Impfungen vorweisen müssen.
Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.