Die Höhe der Betreuungskosten wird in der Satzung des Landkreises Diepholz festgeschrieben und beträgt unabhängig vom Einkommen der Eltern je anerkannte Betreuungsstunde in der Woche 2,10 EUR.
Die Eltern können bei der zuständigen Gemeinde einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Betreuung in Kindertagespflege stellen.
Ansprechpartner:
Kerstin Schnichels
Telefon: 04252-391 316
E-Mail: kerstin.schnichels@bruchhausen-vilsen.de
Die Fachberaterin Jasmin Uetrecht bespricht alle offenen Fragen und übernimmt:
Ansprechpartner:
Jasmin Uetrecht
Telefon: 04242 - 391 108
E-Mail: jasmin.uetrecht@bruchhausen-vilsen.de
Als Grundsatzparagraph für den Infektionsschutz in Kindertagespflegen
gilt der § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Hier werden
zahlreiche ansteckende Erkrankungen aufgelistet. Für meldepflichtige
Krankheiten sowie für die Wiederzulassungsrichtlinien nach
ansteckenden Krankheiten gibt es eine bundesweite Regelung.
Eltern müssen nachweisen, dass ihr Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr oder vor Eintritt in die Kindertagespflege eine Impfung gegen Masern erhalten hat.